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Mittwoch, 14. September 2011

6.6. Sanktionsgemeinschaft Kommunismus

Ich hoffe, dass ich glaubhaft machen konnte, dass die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen den weltweiten Umfang an „Verbrechen“ sehr stark reduzieren werden. Ich halte es für vorstellbar, dass die verbliebenen „Verbrechen“ eigentlich so wenige sind, dass sie vernachlässigt werden könnten. Brutal ausgedrückt: Wer sich unter solchen Bedingungen daheim verprügeln lässt, ist wesentlich mitschuldig, wenn er es nicht selbst beendet.
Eine solche Grundeinstellung wäre aber nicht kommunistisch. Zum kommunistischen Menschenbild gehört die Sorge um das nachbarschaftliche Wohlergehen. Vergessen wir nicht, dass es sehr wohl weitere reale Abhängigkeiten Schwächerer geben wird. Ich denke da zum einen an die Kinder, zum anderen an im weitesten Sinne „Kranke“ bzw. „Behinderte“. (Selbst die fortschreitenden medizinischen Erfolge lassen immer wieder neue Lücken offen, die die Einzelnen nicht schließen können.)
Zu den „Kranken“ rechnen natürlich auch die, die nicht direkt „Opfer“ sind sondern z. B. Sexualstraftäter. Nicht jedes traumatisierende Ereignis lässt sich bei bestem Wollen durch „die Gesellschaft“ verhindern, nicht jede genetische Disposition als gefährlich entschlüsseln und korrigieren.
Um also beim Beispiel der Sexualstraftäter zu bleiben: Es ist der Gemeinschaft nicht zuzumuten, sie zu ignorieren und den Einzelnen nicht, sie verfolgen zu müssen. (In dieser Betrachtung rechne ich auch einen Mörder aus Eifersucht zu den „Sexualstraftätern“)
Es ist also die Weiterexistenz einer hoch spezialisierten „Polizei“ logisch.
Die Verknüpfung der „öffentlichen Gewalt“ mit dem Privatleben der Einzelnen mag dabei für heutige Vorstellungen schwer nachvollziehbar sein.
Grundbaustein ist eine vom Prinzip wesentlich kleinere juristische „Privatsphäre“ - die ich unter den veränderten Bedingungen nach (!) dem Sozialismus ausdrücklich für wünschenswert halte. Das kann man nur verstehen, wenn man berücksichtigt, dass es im Wesentlichen kein privates Detail gibt, dessen Öffentlichkeit dem Betroffenen schaden kann. (Ansonsten wären es keine privaten Details mehr.) Oder vor allem umgekehrt: Die Jagd nach persönlichen Details bringt (im Prinzip) niemandem gesellschaftlichen (ökonomischen) Vorteil. (Den Kampf um persönliche Sympathien können wir hier vernachlässigen.)
Es ist also „normal“, dass „man“ weiß, was in den Nachbarschaften (wohnlich, arbeitsmäßig, persönlich) „so los ist“. Sinnvoll ist die Existenz von beobachtenden und ggf. frühzeitig „moderierenden“ Vertrauensleuten vor Ort. (Das hat ja nichts mehr mit einer „Staatssicherheit“ zu tun, weil es nicht um ein politisches Problem geht.) Sie sind sozusagen die niederste „Instanz“ der Nachbarschaftsbetreuung (was nicht heißen muss, aber kann, dass „Vertrauensmann“ ein „Beruf“ ist. Es kann auch ein Wahlamt sein.)
Für technisch einwandfreie Spurenauswertung bei trotzdem nicht verhinderten Verbrechen setzt dann allerdings unbedingt eine Berufspolizei ein. Ihr kommt dann auch ein Gewaltausübungsrecht zu.
Es kann also auch im entfalteten Kommunismus sein, dass ein Verbrecher verhaftet wird - u.U. in Formen, die an heutige Kriminalfilme erinnern.
Danach aber wird wieder alles anders.

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