Freitag, 12. August 2011

6.1. Das Kommunismus-Muster Musik und Geist für alle

Sofern es darum geht, Wohlbefinden vermittels Musik näher zu kommen, können wir drei Entwicklungsstufen der "Produktivkräfte" feststellen. (Wir klammern hier das aktive Musik machen aus und beschränken uns auf das passive Musik hören.)
In der ersten Stufe war die notwendige Voraussetzung für einen Musikgenuss die körperliche Anwesenheit der Musiker. Jeder einzelne Mensch war auf deren direkte Bedürfnisbefriedigungsarbeit angewiesen. Keine Musiker - keine Bedürfnisbefriedigung. Die Verhältnisse im Sinne eines "Überbaus" konnten dabei variieren: Die Musiker verbanden ihr Vergnügen mit dem der Gemeinschaft (Urkommunismus), die Musiker versuchten, ihre Kunstarbeit zu verkaufen (Marktwirtschaft) bzw. nicht Zahlende wurde von der Bedürfnisbefriedigung Musik hören ausgeschlossen (entwickelte Marktwirtschaft). Aber immer galt: Kein Musiker - keine Musik. Die unmittelbare Arbeit an der Bedürfnisbefriedigung war das Wesentliche, obwohl ein gewisses geistiges Eigentum (Text und Melodie) notwendiges in die Bedürfnisbefriedigung einfließendes Element war.

In der zweiten Stufe wurde das Bedürfnisbefriedigungsmittel Musik mittels eines materiellen Trägers zur Ware. Im äußeren Vorgang war sogar nur eben dieser Träger, ob der nun Schallplatte, CD oder wie auch immer hieß, die Ware. Es bestand aber weiter ein mathematisch nachweisbarer Zusammenhang zwischen der Arbeit der Musiker und den einzelnen Bedürfnisbefriedigungen. Allerdings waren die Musiker nicht mehr dort arbeitend anwesend, wo die Musik gewünscht wurde, und der materielle Träger konnte das Bedürfnis wiederholt befriedigen, ohne neu erworben werden zu müssen. Damit war dieser Bereich der Produktivkräfte anderen bereits objektiv (und z. T. dauerhaft) voraus: Wie auch immer ein Apfel "produziert" worden sein mag, er kann immer nur (höchstens) einmal gegessen werden.

Die technische Entwicklung auf dem "Musikmarkt" hat inzwischen aber schon die technische Ebene des Kommunismus erreicht: Natürlich bleibt der Ausgangspunkt aller Bedürfnisbefriedigung, dass irgendwann irgendwo einmal Musiker ihre Arbeit getan, also „Musik gemacht“ haben. Ihr Arbeitsprodukt kann aber unbegrenzt von jedem potentiellen Bedürfnis-Haber zur Bedürfnis-Befriedigung benutzt werden. Eine materielle Beschränkung gibt es nicht. Technisch kann gezählt werden, okay. Die Rückverwandlung in eine zu bezahlende Arbeit ist aber ein völlig vom Bedürfnis abgetrennter, ja, ein ihm entgegen stehender materieller Vorgang. Er erwächst (unabhängig davon, dass man ihn mit dem geistigen Recht der "Autoren" begründet) aus jener zusätzlichen geistigen und materiellen Arbeit, mit der das Herunterladen von Musikstücken aus den WEB beschränkt bzw. in einen Kaufakt verwandelt wird. Rein technisch reichte ein einziges Hochladen eines einmal "aufgenommenen" Musikstücks, um weltweit so gut wie ewig jeden Interessenten sein Bedürfnis befriedigen zu lassen (herunterladen kann er es allein.

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